Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beherbergung für Übernachtungen im North-Hotel. Dieser Hotelaufnahmevertrag umfasst folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme- Hotel- und Hotelzimmervertrag. Diese Verträge werden geschlossen zwischen der Person, welche die Buchung/Reservierung vorgenommen hat und der MAPA North-Hotel GmbH, Reeperbahn 15, 20359 Hamburg (– nachstehend „Hotel“ genannt –). Wenn der Übernachtungsgast (m/w/d) beim Einchecken im Check-In Formular erklärt, dass der Beherbergungsvertrag direkt mit ihm zustande kommen soll, gelten diese AGB zwischen dem Übernachtungsgast (m/w/d) gesamtschuldnerisch mit der Person, welche die Reservierung getätigt hat und dem Hotel. Die nachfolgende Bezeichnung Gast meint jedes mögliche Geschlecht, männlich, weiblich und divers und wird nur aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Form verwendet.

1. Geltungsbereich

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    • Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

  • Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung oder Reservierung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Diese kann schriftlich per Email oder mündlich beim Einchecken oder konkludent durch Übergabe der Zimmerkarte erfolgen. Der übernachtende Gast bestätigt jedenfalls die Einbeziehung dieser AGB durch Unterzeichnung des Check-In Formulars.
    • Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    • Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Preise und Leistungen

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    • Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels im Voraus vor dem Einchecken zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
    • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und ebenfalls die Tourismussteuer, soweit es sich um eine touristische Übernachtung handelt.
    • Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
    • Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.

  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlange n. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
    • Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

  • Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf die bei der Buchung/Reservierung vereinbarten Vergütung (=Entschädigung), sofern das Hotel nicht auf Teile davon oder ganz verzichtet. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option/Rate eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
  • Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Übernachtungsrate ist, zum Beispiel unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

5. Rücktritt des Hotels

  • Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  • Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; als höhere Gewalt gelten auch Pandemien, wie zum Beispiel auch Schließungen wegen CORONA-Vorschriften und Kriegshandlungen;
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden, oder wenn ein falsches oder ungültiges Zahlungsmittel hinterlegt wird;
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
      • ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird;
    • der Gast minderjährig ist und eine Einverständniserklärung der Eltern nicht vorliegt;
    • der Gast andere Gäste im Hotel oder Mitarbeiter belästigt oder beleidigt, aggressiv wird oder sonst den Frieden im Hotel stört oder gefährdet;
    • der Gast im Hotel der Prostitution nachgeht, im Zimmer raucht, im Zimmer oder im Hotel illegal Drogen konsumiert oder diese im Hotel verkauft oder sich sonst strafbar verhält;
    • der Gast das Zimmer oder Einrichtungen im Hotel beschädigt;
    • Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Gastes.
    • Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
    • In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
    • Das Hotel behält sich vor, jederzeit auch ohne gesonderten Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn es dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem vergleichbaren Hotel zur Verfügung stellt, wodurch dem Gast keine Übernachtungs-Mehrkosten entstehen.

6. An- und Abreise

  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
    • Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    • Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 11 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
    • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel dem Gast über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers die jeweilige Tages- Übernachtungsrate berechnen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

  • Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
    • Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotels- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1500 EUR einzubringen wünscht, bedarf es einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    • Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    • Soweit dem Gast ein Fahrrad-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
    • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
    • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
    • Wird durch ein Verhalten des Gastes, zum Beispiel durch unzulässiges Verhalten auf dem Zimmer, durch Rauchen und Auslösen der Rauchmelder, ein kostenpflichtiger Polizei- oder/und Feuerwehreinsatz ausgelöst, ist der Gast verpflichtet, die damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.
    • Wenn nach 19 Uhr das Hotel wegen eines Verhaltens des Gastes oder auf Veranlassung des Gastes einen Mitarbeiter ins Hotel schicken muss, hat der Gast die damit zusammenhängenden Kosten von derzeit 30 EUR je Einsatz zu erstatten. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Gast seine Zimmerkarte verliert oder im Zimmer vergisst.
    • Wenn der Gast im Zimmer raucht, wird neben den möglichen Kosten gem 7.6 eine Reinigungs- und Aufwandspauschale von 100 EUR fällig. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen dass der dem Hotel durch das Rauchen entstandene Schaden geringer ist.
    • Wenn der Gast das Hotel oder das Zimmer verunreinigt oder beschädigt, ist neben den Kosten für die Reparatur und die tatsächliche Reinigung eine Aufwandspauschale von zusätzlich 100 EUR fällig. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen dass der dem Hotel entstandene Schaden geringer ist.
    • Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schad ensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in 10 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
    • Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. AGB des Gastes gelten nur, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg im kaufmännischen Verkehr. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg.